Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 19.04.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07   

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https://dejure.org/2008,4110
OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07 (https://dejure.org/2008,4110)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.2008 - 20 W 13/07 (https://dejure.org/2008,4110)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 2008 - 20 W 13/07 (https://dejure.org/2008,4110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 WoEigG, § 24 WoEigG
    Wohnungseigentumsverwaltung: Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses hinsichtlich der Bestellung eines Verwalters

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23; WEG § 24
    Zur Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Bestellung eines Verwalters - Zur Frage der Zulässigkeit eines Antrags auf Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Verwalters i.R.d. Wohnungseigentümerbeschlusses; Auslegung von Dauerregelungen enthaltenden Eigentümerbeschlüssen durch Berücksichtigung des Protokollinhalts; Maßgeblichkeit des objektiven Erklärungswertes bei der Auslegung des Protokollinhaltes; ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Beschlüsse: Wie sind sie auszulegen? (IMR 2008, 346)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 56
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 102/04

    Wirksame Verwalterbestellung bei fehlendem Rechtsformzusatz im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07
    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selbst auslegen (vgl. Senat NJW-RR 2008, 320 und OLGR 2006, 327; BayObLG ZMR 2005, 301; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 87; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 23 Rz. 4 und § 45 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 15; Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 176 ff., 182).

    Insofern liegt der Fall hier gänzlich anders, als in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in ZMR 2005, 301.

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07
    Er hat sein erstinstanzliches Vorbringen wiederholt und vertieft und sich insbesondere darauf berufen, dass der angefochtene Beschluss im Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.08.2001 (NJW 2001, 3339) stehe.

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht darauf abgestellt, dass es für die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein Beschluss zustande gekommen ist, allein auf die Feststellung und Verkündung des Versammlungsleiters nach Abschluss der Abstimmung ankommt, weil die Wohnungseigentümer im Interesse der Rechtssicherheit auf das festgestellte und verkündete Beschlussergebnis vertrauen müssen (BGH NJW 2001, 3339).

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 136, 187), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR Frankfurt 2006, 421), ist die Wahrung dieser Form - anders als die Wahrung der gesetzlichen Form - ebenfalls Gültigkeitsvoraussetzung für die gefassten Beschlüsse.

    Dies dient dem Interesse der Wohnungseigentümer an einer durch das Protokoll ausgewiesenen Beschlusslage (vgl. BGHZ 136, 187).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 3713), der sich der Senat angeschlossen hat, sind Eigentümerbeschlüsse, die - wie hier - Dauerregelungen enthalten, anhand des Beschlusswortlauts unter Berücksichtigung des sonstigen Protokollinhalts auszulegen.
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07
    Nach weit verbreiteter Meinung gilt bzw. galt die darin geregelte Monatsfrist allerdings für einen Antrag auf Feststellung der Gültigkeit und des Inhalts eines Beschlusses, wenn der Versammlungsleiter dessen Ergebnis entgegen der wahren Sach- oder Rechtslage - also falsch - festgestellt und verkündet hat, da er wegen der inhaltsfixierenden Wirkung der Beschlussfeststellung des Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung mit einem Antrag auf Beschlussanfechtung verbunden werden muss (vgl. Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 23 WEG Rz. 297 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 3704).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2007 - 20 W 403/05

    Wohnungseigentum: Beschluss über die nächtliche Nutzung von gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07
    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selbst auslegen (vgl. Senat NJW-RR 2008, 320 und OLGR 2006, 327; BayObLG ZMR 2005, 301; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 87; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 23 Rz. 4 und § 45 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 15; Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 176 ff., 182).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05

    Wohnungseigentum: Begründung der Verbindlichkeit eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07
    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selbst auslegen (vgl. Senat NJW-RR 2008, 320 und OLGR 2006, 327; BayObLG ZMR 2005, 301; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 87; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 23 Rz. 4 und § 45 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 15; Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 176 ff., 182).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung einer Regelung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 136, 187), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR Frankfurt 2006, 421), ist die Wahrung dieser Form - anders als die Wahrung der gesetzlichen Form - ebenfalls Gültigkeitsvoraussetzung für die gefassten Beschlüsse.
  • OLG Köln, 10.01.2006 - 16 Wx 216/05

    Abwahl des Verwalters, Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07
    Es ist allgemeine Meinung, dass sich etwa mit Ablauf der Amtszeit Beschlussanfechtungsverfahren betreffend die Bestellung eines Verwalters grundsätzlich in der Hauptsache erledigen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 97; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 20; Riecke/Abramenko, WEG, § 26 Rz. 15, je m. w. N.), es sei denn, die Entscheidung kann noch Auswirkungen auf andere Ansprüche haben (vgl. die Nachweise bei OLG Köln ZMR 2006, 471).
  • LG Karlsruhe, 10.05.2016 - 11 S 41/15

    Bestellung eines Wohnungseigentumsverwalters: Beurteilungsspielraum der

    Zur Nichtigkeit des Beschlusses führt dieser Umstand, auch unter Berücksichtigung der von den Klägern angeführten Rechtsprechung (OLG Frankfurt, B.v. 17.04.2008 - 20 W 13/07 -, juris), hier jedenfalls nicht.
  • LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10

    Sonderumlage: Teilanfechtung des Beschlusses unzulässig!

    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses, so genannte Begleitumstände, können nur dann zur Auslegung herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann und ohne weiteres erkennbar sind, etwa weil sie in der Niederschrift ihren Niederschlag gefunden haben, da die Wohnungseigentümer, die an der Abstimmung nicht mitgewirkt haben und die Sondernachfolger, denen gegenüber diese Beschlüsse Wirkung entfalten, die subjektiven Vorstellungen der abstimmenden Wohnungseigentümer nicht kennen und demnach auf das objektiv Erklärte angewiesen sind und hierauf auch vertrauen können müssen (vgl. dazu nur OLG Frankfurt/Main, NJOZ 2008, 4478, 4482 m. w. N.).
  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Begründung;

    Dieser ist aufgrund der Bindungswirkung entsprechend den Grundsätzen für die Auslegung von Grundbucheintragungen zu bestimmen (vgl. OLG Frankfurt ZMR 2009, 56; OLG Düsseldorf NZM 2007, 488).
  • LG Stuttgart, 20.08.2018 - 19 S 51/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bestimmtheit des Beschlusses über

    Auf Grund ihrer Bindungswirkung sind Beschlüsse hierbei wie Grundbucheintragungen auszulegen (OLG Frankfurt ZMR 2009, 56; OLG Düsseldorf NZM 2007, 488).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - I-20 W 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16243
OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - I-20 W 13/07 (https://dejure.org/2007,16243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2007 - I-20 W 13/07 (https://dejure.org/2007,16243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2007 - I-20 W 13/07 (https://dejure.org/2007,16243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91a Abs. 2 Satz 1; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 14 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 355 Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 14 Abs. 2 Satz 1
    Örtlich zuständiges Gericht nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG bei im Internet begangener Verletzungshandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 20 W 13/07
    Der Senat schließt sich zur Maßgeblichkeit der Monatsfrist des § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB den Entscheidungen des Kammergerichts vom 18. Juli 2006 (KGReport 2006, 812 = Bl. 11 ff. GA) und des Oberlandesgerichts Hamburg vom 24. August 2006 (OLGR Hamburg 2007, 114) an (vgl. auch Woitkewitsch/Pfitzer, MDR 2007, 61 ff.).
  • KG, 18.07.2006 - 5 W 156/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 20 W 13/07
    Der Senat schließt sich zur Maßgeblichkeit der Monatsfrist des § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB den Entscheidungen des Kammergerichts vom 18. Juli 2006 (KGReport 2006, 812 = Bl. 11 ff. GA) und des Oberlandesgerichts Hamburg vom 24. August 2006 (OLGR Hamburg 2007, 114) an (vgl. auch Woitkewitsch/Pfitzer, MDR 2007, 61 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 20 U 151/03

    Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts wegen unlauteren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 20 W 13/07
    Das Landgericht beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats vom 30. März 2004 (I-20 U 151/03 - BeckRS 2004 09057), die einen ganz anderen Sachverhalt betraf.
  • OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09

    Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei

    Auf den Standort des Mediums (z.B. des Internet-Servers) kommt es nicht an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.01.2008, 5 W 371/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008, 8 W 255/08; OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007, 10 U 30/07; OLG Hamburg, Urteil vom 9.11.2006, 3 U 58/06 m.w.N.; OLG Düsseldorf, 19.04.2007, I-20 W 13/07; OLG Hamm, 15.10.2007, 4 W 148/07; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 14 Rn. 16 m.w.N. ).
  • LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07

    Kein "fliegender Gerichtsstand" im Internet

    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 20 U 107/07

    Streitwertfestsetzung für einstweiligen Rechtsschutz bei fehlender

    Derartige Umstände sind im vorliegenden Fall indes nicht ersichtlich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29.01.2007 - I-20 W 6/07, vom 05.03.2007 - I-20 U 149/06; vom 19.04.2007 - I-20 W 13/07, vom 05.07.2007 - I 20 W 51/07 und vom 16.07.2007 - I-20 W 83/07).
  • OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07

    Streitwert als Kriterium für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung

    e) Rechtsmissbräuchliches Verhalten ergibt sich im Ergebnis auch nicht aufgrund des Umstandes, dass der Prozessbevollmächtigte der Verfügungsklägerin von der Geltendmachung überhöhter Abmahnkosten auch dann nicht Abstand genommen hat, als ihm die Streitwertfestsetzung des Senats (bzw. anderer Oberlandesgerichte (vgl. z.B. OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007, WM 2008, 328: EUR 4.000,00 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2007, Az. 20 W 13/07: EUR 900, 00) bekannt wurde.
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